Auch das Jugendamt kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies hat das OLG Frankfurt/M. mit Beschluss vom 28.11.2012 – 1 WF 294/12 entschieden.
Muss ein Elternteil sich zur Regelung des Umgangs erst an das Jugendamt wenden, bevor er sich an das Familiengericht wenden kann?
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